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31. August 2015

Conto Energia: GSE aktualisiert die Abschlagszahlungen für Photovoltaikanlagen

Seit dem ersten Halbjahr 2015 erhalten Betreiber von PV-Anlage in Italien nicht mehr die tatsächliche monatliche Solarstrom-Produktion vergütet, sondern konstante monatliche Abschlagszahlungen, allerdings nur auf 90 % des prognostizierten Jahresertrags, seitens der GSE ausbezahlt. Die GSE informiert nun, dass Sie in Juli 2015 die Rate der Abschlagszahlungen der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen auf der Grundlage der Produktionsstunden der einzigen Anlage für das Jahr 2014 angepasst hat ("historische Produktion"). 

Wie schon seit Anfang des Jahres viele Betreiber von Solarparks gemerkt haben, wurden in den vergangenen Wintermonaten relativ hohe Auszahlungen vom GSE geleistet. In der Tat, zahlt der GSE seit Januar 2015 zwölf konstante Abschlagszahlungen über das Jahr hinweg. Im Juni des darauffolgenden Jahres, erst im Jahr 2016, erfolgt eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich produzierten Energiemenge (Jahresproduktion), bzw. die  meisten Betreiber werden dann eine Nachzahlung erhalten.

Falls die Produktionsdaten nicht vorhanden sind, wird die GSE die Abschläge auf Basis der regionalen Produktionsdaten gemäß Tabelle 1 ("regionaler Schätzung" - siehe Anhang unten) einsetzten, die aus den durschnittlichen Produktionsstunden  der gefördeten Solaranlagen in den Jahren 2013 und 2014, gestaffelt je nach regionalem Standort, ermittelt werden.

Die GSE weist auch darauf hin, dass im Einklang mit den Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften, sie das Recht hat, bestimmte Kontrolle und Inspektionen zu durchführen, um die Übereinstimmung der Abschlagszahlungen mit der tatsächlichen Stromproduktion, in der Zeit vor der Anerkennung der Abschläge, nachzuprüfen.

Tabelle 1 - Produktionsstunden auf regionaler Ebene - GSE


28. Februar 2014

Garantierten Mindestpreise: nach "Destinazione Italia" GSE räumt letze Zweifel aus dem Weg

Die italienische Energieagentur „Gestore dei Servizi Energetici" (GSE), kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Destinazione Italia, kündigte die Aktualisierung der Bedingungen für den Zugang zu den garantierten Mindestpreise für die Anlagen, die aus der Förderung durch die Enspeisevergütung auf der erzeugten Energie profitieren:

Mit Wirkung vom 1. Januar 2014, wie im Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. Februar 2014, Nr. 9 ("Destinazione Italia") vorgesehen, die garantierten Mindestpreise (PMG), die von der Behörde für den Strom- und Gasmarkt (AEEG) für die Anwendung des Stromverkaufs (Ritiro Dedicato) gemäß Beschluss Nr. 280/07, in dem Fall dass die abgezogene Energie aus Anlagen, die einen Einspeisetarif im Rahmen des italienischen Förderprogramms Conto Energia (das italienische Pendant zum deutschen EEG, Erneuerbare-Energien-Gesetz) erhalten, gewidmet wurden, sind gleich:
  • an der garantierte Mindestpreis, wie von der Behörde AEEG festgelegt, für PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 100 kW und für Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung bis zu 500 kW; 
  • an der stündlichen Zonenpreis für Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung größer als 100 kW und für Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung größer als 500 kW; 
  • an der stündlichen Zonenpreis für Anlagen angetrieben durch andere als erneuerbaren Energiequellen und Wasserkraftwerke mit einer Nennleistung bis 1.000 kW.
Die GSE teilte auch mit, dass um das erforderliche Update auf dem Informationsportal des Ritiro Dedicato (Stromverkauf) zu ermöglichen, die Veröffentlichung von Buchungen bezüglich den während des Monats Januar 2014 abgenommen Strom, werden voraussichtlich innerhalb der ersten Woche im März vorgenommen werden können.