Die Entwicklung von hydroelektrische Anlagen („mini-idroelettrico“) in Italien nach Einführung der neuen Zusatzgebühen (sovracanoni)
Veröffentlicht von Cleantechitaly am Donnerstag, Oktober 08, 2015 um
Die Summen dass kleine Produzenten von hydroelektrische Energie an die Gemeinden der Bergwassereinzungsgebiete bezahlen werden, könnten in Italien um rund ein Drittel steigen. In der Tat, die
beabsichtige Erhöhung von 22,88€/kW auf 30,40€/kW der
zusätzlichen Gebühren (sovracanoni), die für Kleinwasserkraftwerke bei der Gemeinden
in Bergwassereinzungsgebiete (BIM - Bacini Imbriferi Montanti) anfallen werden, die in das Stabilitätsgesetzt 2014 enthalten sind, könnte leider Realität werden, mit Auswirkungen, die katastrophale Folgen für viele Anlagen haben werden. Sollte die Norm durch das Umweltausschuss des italienischen Senats endgültig verabschiedet, wird z.B. ein kleines Wasserkraftwerk ohne Förderung und
keine garantierte Mindestpreise (d.h. die meisten Beteiligten) Lizenzgebühren und indirekten Steuern die ca. 30%
des Umsatzes ausmachen zahlen müssen. Laut einer gemeinsamen Mitteilung der
AssoRinnovabili (der Dachverband für Erneuerbare Energien in Italien) und Assoelettrica (die Nationale Vereinigung der Stromerzeuger), "wenn man wirklich auf dem tugendhaften Weg zur Netzparität (Grid Parity) voran kommen will, sollte man absolut vermeiden weitere Hindernisse auf dem Weg, der per se bereits bergauf ist, aufzubauen. AssoRinnovabili
und Assoelettrica fordern daher die Abschaffung der fraglichen
Bestimmung, und um ein ernsthafte Überprüfungs- und
Erleichterungsprozess der Belastung vonGebühren, zusätzliche Gebühren und sonstige Abgaben anfangen zu können.
Die Erhöhung der Zusatzgebühren (sovracanone) würde ein erhebliches Risiko für Anlagebetreiber mit sich bringen, mit der Wirkung dass die selben Erzeuger von hydroelektrische Energie die Wartung und Erneuerung der Anlagen reduzieren könnten oder sogar ihre
Aktivitäten stoppen mit erheblichen negativen Auswirkungen auf Beschäftigung
und Wohlstand der lokalen Gemeinden, im Gegensatz zur Philosophie, die mit der Einführung der zusätzlichen Gebühren entstanden ist, bzw. die Förderung von Investitionen in Infrastrukturprojekte von Gemeinden. Auf das sollte
hinzugefügt werden, dass man die Voraussetzung für die Anwendbarkeit der höhere Gebühr, die derzeit
auf die Fortsetzung der Infrastrukturprojekte von Berggemeinden gebunden ist, abschaffen möchte.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auf dieser Weise erscheinen die höheren Kosten für die Betreiber ohne mit jede
rationale Begründung verbunden zu sein, da sie unabhängig von den
Interventionen der Berggemeinden fällig sind, so dass sie effektiv eine bloße
Erhöhung der Besteuerung von Produktionstätigkeit, die bereits mit verschiedenen Lizenzgebühren
und örtliche Steuern für die lokale Entwicklung hilft, gilt.